Monat: April 2015

  • Die Piratenpartei unterstützt unsere Bürgerinitiative

    Logo_hintergrund_weiss_farbig_vorschlagWir von der Bürgerinitiative haben zu jeder im Stadtrat vertretenen Partei Kontakt aufgenommen. Auch die Piratenpartei sicherte uns Ihre Unterstützung zu:

    …auch ich bin gegen eine Installation von Windkraftanlagen in
    der Nähe von Wohngebieten! Die „10-H-Regelung“, wie in Bayern
    wäre m.E. in Ordnung. Die Aktion in Dänemark, die die Auswirkung
    des niederfrequenten Schalls auf Mensch und Tier untersucht,
    ist mir bekannt (der Aufbau neuer WKA wurde doch deswegen
    zwischenzeitlich in Dänemark gestoppt?).

    Mit meiner Unterstützung in diesem Fall können Sie rechnen.

    Wir sagen Danke und hoffen auf weitere Unterstützung der anderen Fraktionen.

  • Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Infraschall, Lärm den man nicht hört, kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen (WEA) aussetzen.

    Wollen die Politiker tatsächlich die Gefahr eingehen, das Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Würden diese Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall kontinuierlich beschallt werden?

    Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  „Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen“, sagte Cameron.

    Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

    Wenn die Höhe der Windenergieanlage

    • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
    • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
    • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
    • mehr als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

    England und Dänemark machen es: Sie nehmen die Belange der Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wann ist man dazu auch in Escheiler bereit?

    Quelle(n):

  • Bürgerinitiative Heistern und Laufenburg – Unterstützung und Informationsaustausch

    Bürgerinitiative Heistern und Laufenburg – Unterstützung und Informationsaustausch

    Gestern Abend fand im Gasthof Rinkens ein langes und sehr konstruktives Treffen zwischen der Bürgerinitiative „Für Windkraft mit Verstand und Augenmaß – Heistern“ vertreten von Hilarius Dreßen und der Bürgerinitiative Gegenwind Windpark-Laufenburg vertreten von Ulrich Prinz statt. Wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“, (anwesend waren Berthold Braun, Marcel Cuvelier, Heinz Rinken, Volker Schreck und Stefan Schnorr) erklärten den anderen Anwesenden unsere genaue Situation und die bisher erfolgten Schritte, um unsere Interessen zu verteidigen.

    Anschließend erzählten sowohl Herr Dreßen, wie auch Herr Prinz von Ihren Erfahrungen, wie die jeweiligen Verfahren in den anderen geplanten Gebieten verlaufen sind und versorgten uns mit hilfreichen Informationen. Dafür an dieser Stelle nochmals recht herzlichen Dank.

    Die Bürgerinitiativen aus Heistern und Schevenhütte werden uns auch in Zukunft weiter unterstützen!

  • Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Die Schutzpflicht des Staates und die persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    GeldscheineAus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“ (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346). Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art. 2 GG Rn. 91 f.). Selbst dann also, wenn die These zutrifft, dass nur ein bestimmter Ausschnitt aus der Bevölkerung eine Anfälligkeit für die Gesundheitsgefahren des Infraschalls zeige, führte dies somit nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern (wie sie auch nördlich von Fronhoven geplant sind) zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden.

    Vor diesem Hintergrund birgt es große Gefahren auch für Kommunen und ihre Akteure, wenn diese bei ihrer Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ (im Flächennutzungsplan) bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen folgen, die meist zum – dieser Begriff ist wohl inzwischen angemessen – ökologisch-industriellen Komplex gehören. Diese unseriöse Vorgehensweise bringt nicht nur für die Gebietskörperschaften, sondern vor allem auch für die Stadtratsmitglieder persönlich eine Reihe von schwerwiegenden Haftungsrisiken mit sich, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren für den Menschen.

    So sind die Dinge leider – nur ein Beispiel von vielen – auch in Ottweiler abgelaufen, einer altehrwürdigen nassauischen Residenz und preußischen Kreisstadt, in der Marschall Blücher sich in seiner berühmten Ansprache an die Bevölkerung wandte, bevor er Wellington nach Waterloo zu Hilfe eilte, um Napoleon endgültig zu schlagen. Trotz ihrer großen Tradition hat die Stadt Ottweiler heute keinen Verwaltungsjuristen mehr, da zu viele Personalmittel durch Parteigänger ohne besondere Befähigung gebunden sind (leider kein Einzelfall in deutschen Kommunen). Das machte anfällig dafür, den „Abwägungsvorschlägen“ der planenden Drittfirma geradezu blind zu folgen und diese uno actu ohne Einzelprüfungen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Damit übernahm die Stadt auch haftungsträchtige Fehler der Planungsvorschläge, was hier für den praktisch wichtigen Fall der Gesundheitsproblematik von Großwindanlagen in Form des Infraschalls gezeigt werden soll: Bei seiner ersten Offenlage enthielt der Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans noch gar keine Einbeziehung des Infraschalls in die Planabwägung. Bei einer zweiten Offenlage wurde dies nachgeholt, aber äußerst mangelhaft – unter Missachtung der Reichweite der Ermittlungspflichten der planenden Gemeinde.

    So heißt es: „Schädliche Umweltwirkungen durch Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, konnten bisher durch wissenschaftliche Studien nicht belegt werden.“ (SR/002/2014 v. 10.4.2014, S. 25 Mitte). Diese Aussage ist schlicht falsch und außerdem wird verkannt, dass die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben des Menschen nicht erst dann einsetzt, wenn eine Gefahr endgültig nachgewiesen ist.

    Quelle / vollständiger Artikel:

  • Aussage Betreibergesellschaft -VS- Standortuntersuchung der Stadt Eschweiler

    20150424_115848editedsmallerDie Vertreter der Betreibergesellschaft meinten während des Treffens mit der Bürgerinitiative am vergangenen Mittwoch (22.04.2015) ja kategorisch, dass 2.000 m Abstand für sie völlig inakzeptabel seien, da man dann lediglich mit den verbleibenden zwei Anlagen nicht wirtschaftlich Energie erzeugen könne.

    Auf direkter Nachfrage der Bürgerinitiative hin, warum dies doch anscheinend mit den zwei Anlagen in der Nähe des Kraftwerks ginge, teilte man mit, dort seien bereits Versorgungsleitungen vorhanden gewesen, die „Nördlich Fronhoven“ noch errichtet werden müssten und für „lediglich“ zwei Anlagen sei diese Investition nicht rentabel!!

    In der Standortuntersuchung der Stadt Eschweiler (Stand Januar 2015) heißt es allerdings auf Seite 51:

    Gesamtbewertung 
    Die Suchräume 2a, 2b, 3 und 4 verfügen über eine sehr gute Windhöffigkeit sowie über vorhandene Erschließungsanlagen. Die Geländehöhen lassen Anlagen von 188 bis 225 Meter Höhe zu.

    Hier wird also anscheinend seitens der Betreibergesellschaft bewusst versucht, uns als Bürger hinters Licht zu führen!

  • Landschaftsbeirats der StädteRegion Aachen: Aufgrund der visuellen Vorbelastungen werden die negativen Auswirkungen als eher gering eingeschätzt

    Wir sind echt erschüttert!! Unser Ort ist in der Vergangenheit nachhaltig durch die L238, der Deponie, dem Kraftwerk, dem Tagebau und der Müllverbrennungsanlage beeinträchtig worden. Und all diese negativen Aspekte werden jetzt tatsächlich als positive Begründung für die Errichtung der Windkraftanlagen verwendet. Es ist kaum zu glauben! Hier ein Auszug aus der Tagesordnung:

    Schutzgut „Landschaft/Landschaftsbild“:
    Aufgrund der visuellen Vorbelastungen, des Bündelungseffektes, der teilweise
    vorhandenen Sichthindernisse sowie des Eigenartverlustes durch den erfolgten
    Braunkohleabbau bzw. vorhandener WEA werden die negativen Auswirkungen als
    eher gering eingeschätzt.

    Also halten wir fest, da wir in Fronhoven / Neu-Lohn es ja gewohnt sind benachteiligt zu werden, kann man das auch zukünftig weiterhin so machen! Ist das nicht unglaublich?

    Hier ein weitere Auszug:

    Schutzgut „Mensch“:
    Im Hinblick auf die Erholungsfunktion, die im Betrachtungsraum eine eher
    untergeordnete Rolle spielt, sind keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen
    zu erwarten.

    Ist das noch zu fassen? So wird mit den Menschen innerhalb unseres schönen Ortes umgegangen!

    Wer die Bürgerinitiative unterstützen möchte kann sehr gerne am 28.04.2015, ab 15:00, in einer öffentlichen Sitzung des Landschaftsbeirates der StädteRegion Aachen in der Zollernstraße teilnehmen und ggf. seine Meinung kundtun. In dieser Sitzung wird u.a. die geplanten 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, Stadt Eschweiler besprochen.

    Wir von der Bürgerinitiative sind der Meinung, dass wir die Bürger unseres Ortes dort erscheinen sollten. Die Beschlussvorlage, die dem geplanten Vorhaben zustimmt, ist argumentativ eine einzige Katastrophe und zeigt auch dort mal wieder, dass man sich nur rudimentär mit der Sache beschäftigt hat!!

    Quelle bzw. Download des/der gesamten Dokumentes/Tagesordnung:
    StädteRegion Aachen – Landschaftsbeirat

  • Treffen mit Vertretern der RWE, BMR, CDU und SPD

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ im Gasthof Rinkens mit Vertretern von der RWE Power AG (Marcel Martin (Abteilung Liegenschaftsprojekte)), der RWE Innogy GmbH (Paul Simon Steinert (Projektleiter Entwicklung Deutschland)), der BMR energy solutions GmbH (Guido Beckers und Georg Melchers (Geschäftsführer)) und mit Mitgliedern der SPD- (Willi Broschk, Leo Gehlen und Claudia Moll) und CDU-Fraktion (Franz-Josef Auer, Wilfried Berndt und Thomas Graff) zu einem weiteren Gespräch getroffen.

    Am Anfang der Gesprächsrunde, die durch Franz-Josef Auer moderiert wurde, wurden nochmal die unterschiedlichen Meinungen der verschiedenen Interessengemeinschaften ausgetauscht. Man versuchte uns von der BMR nochmal klar zu machen, dass alles natürlich gesetzeskonform ist und alles seinen ordentlichen Weg geht.

    Nachdem wir von der Bürgerinitiative unsere Forderung von einem Mindestabstand von 2.000 Metern nochmals klar kommuniziert hatten, begann die Diskussion an Fahrt aufzunehmen.  Laut der BMR wären ZWEI Windkrafträder im Prinzip wie „KEINE Windkrafträder anzusehen“, da sich die Investitionen dann nicht tragen. Unser Hinweis auf die zwei Anlagen am Kraftwerk wurden mit dem Argument abgetan, dass aufgrund der Nähe zum Kraftwerk die „Anschlusskosten“ überschaubar waren. Die Anschlusskosten für die elf Windräder wären eine andere Nummer. Unter anderem wäre man uns ja schon entgegengekommen, indem das Windrad mit der Nummer WEA 21 schon versetzt worden sei – aus unserer Sicht lächerlich, vorallem wenn man bedankt, dass diese Anlage nicht einmal die Anlage ist, die sich am nahesten zum Wohngebiet befindet!.

    Herr Beckers von der BMR versuchte immer wieder alle Fakten zu wiederholen, warum alles „gut“ ist und man sich an alle Vorschriften hält. Die Politik musste zugestehen, dass man im Rat (vor ca. zwei Jahren) sich grundsätzlich für die Ausweisung der Konzentrationsfläche entschieden hatte. Also ist das Kind (damals) schon ein Stück weit in den Brunnen gefallen!!

    Leo Gehlen und Wilfried Berndt versuchten mit dem Vorschlag, dass die Bürgerinitiative und RWE doch etwas aufeinander zugehen sollten, den konstruktiven Dialog nochmals anzuschieben. Die Mitglieder der Bürgerinitiative erklärten erneut, dass für uns der Wegfall oder die Verschiebung von (ausschließlich) der Anlage WEA 19 KEIN KOMPROMISS darstellt und wir über Dinge unter 1.500 Meter nicht kompromissbereit sind.

    Wilfried Berndt wies den Vetretern von BMR und der RWE darauf hin, dass am Ende des Tages keiner hier gewinnt. Letztlich wurde von Herrn Steinert und Herrn Beckers der Ball nochmals aufgegriffen, mit der Zusage zu überprüfen, ob und wie ein Kompromiss aussehen könnte.

    Als nächster Termin mit den o.g. Beteiligten ist der 13.05.2015 um 18.00 Uhr im Gasthof Rinkens vereinbart. Hier soll der Bürgerinitiative ggf. ein neuer Vorschlag unterbreitet werden auf den wir sehr gespannt sind!

  • Gespräch mit DIE LINKE im Rathaus

    Auch „Die Linke“ zeigt Gesprächsbereitschaft und hat uns deswegen auch gestern zu sich ins Fraktionsbüro im Rathaus der Stadt Eschweiler eingeladen. Albert Borchardt und André Schulze von „Die Linke“ hatten für uns (Heinz Rinkens, Berthold Braun, Marcel Cuvelier und Volker Schreck) ein offenes Ohr. Wir erläuterten detailliert unsere Beweggründe, die Gefahren für Mensch und Natur und unsere generellen Befürchtungen. Anhand des von uns zur Verfügung gestellten Kartenmaterials konnten wir den beiden Fraktionsmitgliedern die Lage noch einmal verdeutlichen.

    Man war sich einig, dass der Ort Fronhoven / Neu-Lohn in der Vergangenheit genügend „ausgebeutet und belastet“ wurde, alleine durch die Lärmbelastung der L238, der Umsiedlung, dem Kraftwerk, dem dort genrierten CO2-Ausstoß, der Deponie und der Müllverbrennungsanlage. Außerdem stellt sich für uns alle auch hier wieder die Frage, ob die an diesem Standort geplanten Anlagen überhaupt rentabel sein können. Hier wird sich „Die Linke“ mit Hilfe von Windkarten entsprechend informieren.

    Herr Borchardt und Herr Schulze werden sich jetzt, so hat man uns gegenüber versichert, im Nachgang zu unserem Gespräch weitere Details zu der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans anschauen und die Details dazu hinterfragen. Über den Regionalrat wird „Die Linke“ die Vorgaben des Landes anfragen.

    Wir bedanken uns für das angenehme Gespräch und hoffen auf Ihre Unterstützung!

  • Wären Windkrafträder in Fronhoven rentabel?

    Diese Frage muss man sich (als Einwohner Eschweilers) einfach stellen, denn man kennt die Windverhältnisse vor Ort, weil man hier schon sein ganzes Leben lang oder zumindest seit ein paar Jahren hier wohnt.

    Anbei ein sehr interessanter Bericht des SWR, der belegt, dass zwei Drittel aller Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz nicht rentabel laufen.

    Außerdem berichtete die Süddeutsche Zeitung nach der Insolvenz des Windanlagenfinanzierers Prokon, dass falsche Versprechen der Anbieter die Schuld an der Schieflage vieler Projekte sei.

    „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, klagt Christian Herz, Vizechef des Anlegerbeirats des Bundesverbandes Windenergie (BWE).Allein in dieser Boomphase hätten insgesamt 200.000 Anleger rund 8,5 Milliarden Euro in Windprojekte gesteckt, hat Herz berechnet.  Der deutschen Justiz sind die Probleme bekannt: Bei Gerichten gehen immer neue Klagen von Windpark-Anlegern ein, die keine Ausschüttungen mehr bekommen oder deren Parks vor dem Aus stehen. Energieexperten reiben sich angesichts der Ausmaße der Probleme die Augen: Schließlich gab es für die Anlagen dank der deutschen Energiewende garantierte Fördersätze – wie kann da so viel schiefgehen?

    Klicken Sie hier, wenn Sie den gesamten SZ Berichts lesen wollen.

    Quellen:

  • Windkraftanlage und Feststellung einer optisch bedrängenden Wirkung

    ad797082a5Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hält in seiner NRW-Mitteilung 384/2007 vom 24.05.2007 fest, dass Windkraftanlagen eine optisch bedrängenden Wirkung erzeugen (können).

    Nach dem Beschluss des OVG NRW vom 22.03.2007 (8 B 2283/06) kann für die Beantwortung der Frage, ob von einer Windkraftanlage eine optisch bedrängende Wirkung auf eine Wohnbebauung ausgeht, nicht pauschal auf die groben Anhaltswerte aus der Entscheidung des OVG NRW vom 09.08.2006 (8 a 3726/05) zurückgegriffen werden. Vielmehr handelt es sich dabei um Orientierungswerte, die eine bestimmte Würdigung der Umstände des Einzelfalles nahe legen – aber die Einzelfallprüfung nicht entbehrlich macht.  Az.: II/1 620-50

    Windkrafträder1Windkraftanlagen sind ökologisch wertvoll. Unstreitig. Windkraftanlagen nerven oftmals die Nachbarn, die sich an der Aussicht auf die sich ständig drehenden Windräder stören.  Und diese Störung kann auch so stark werden, dass die Errichtung des Windrades unzulässig ist. So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine – bereits teilweise fertig gestellte – Windenergieanlage in Bochum-Gerthe wegen sogenannter optischer Bedrängung eines benachbarten Wohnhauses unzulässig ist.

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster hält in seiner Entscheidung an seiner Rechtsprechung zur optischen Bedrängung durch Windkraftanlagen fest. Danach gibt es “grobe Richtwerte“, die eine Orientierung für die Rechtsanwendung geben und eine hinreichend sichere Beurteilung bei der Einzelfallprüfung ermöglichen sollen. Das Gericht unterscheidet hierbei zwischen

    • einem – meist unproblematischen – Abstand, der mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser) beträgt,
    • einem – meist problematischen – Abstand, der geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage ist,
    • und einem dazwischen liegenden Abstand, der das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage beträgt, und eine besonders eingehende Einzelfallprüfung erfordert.

    Im vorliegenden Fall ging es um eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 150 m. Das betroffene Wohnhaus ist lediglich 270 m von der Anlage entfernt. Der Abstand ist damit deutlich geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage. Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Ausrichtung der Fenster von Wohnräumen und des Gartens zum Anlagenstandort, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine optische Bedrängung angenommen.

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2010 – 8 A 2764/09

    Quelle(n): http://www.rechtslupe.de und http://www.kommunen-in-nrw.de