Schlagwort: 13. Auflage 2014

  • Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Die Schutzpflicht des Staates und die persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“ (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE…