Schlagwort: Aufstellungsbeschluss

  • Bebauungsplan 288 – Windpark Nördlich Fronhoven

    Bebauungsplan 288 – Windpark Nördlich Fronhoven

    Inhalt des Aufstellungsbeschlusses Die Aufstellung des Bebauungsplanes 288 – Windpark Nördlich Fronhoven – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen. Windenergieanlagen (WEA) stellen gem. § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte Nutzungen dar, die im gesamten Stadtgebiet zulässig sein…