Brief an die Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses


In dieser Woche haben wir fast alle Ratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss per Briefpost über unsere Belange und die uns vorliegenden Informationen bzgl. Windenergie informiert. Hier der Inhalt des Schreibens:

Am 17.06.2015 soll die zweite Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eschweiler verabschiedet werden. Dadurch werden zusätzliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) geschaffen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Eschweiler Nord, Ortsteil Fronhoven/Neu-Lohn bedeutet dies zunächst, dass insgesamt elf 206m hohe Windkraftanlagen auf einer Fläche von 220 Hektar errichtet werden sollen, die unseren durch Lärm, Schmutz und Umsiedlung bereits stark vorbelasteten Ort (Braunkohletagebau Zukunft und Inden, die stark befahrene Landstraße L238, die Müllverbrennungsanlage, die Aschedeponie, das Braunkohle-Kraftwerk von RWE Power etc.) noch mehr belasten würden.

Des Weiteren befürchten viele Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes weitere negative Aspekte einer Windenergieanlage. Da sind neben dem Schattenwurf, dem Betriebsgeräusch und der optischen Veränderung der Landschaft, der Wertverlust der Immobilien und vor allen Dingen die Gesundheitsgefahr durch Ultra- und Infraschall zu nennen. Das alles führt zu einem erheblicher Verlust der Lebensqualität in unserer Region!

Aus diesem Grund haben einige Bürger des Ortes Fronhoven und Neu-Lohns die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Unsere Bürgerinitiative hat mittlerweile über 400 Unterschriften in kurzer Zeit gesammelt und fordert damit die Einhaltung von einem Mindestabstand von 2000 m zu unserem Ort bzw. zu den Wohngebieten.  Dies entspricht auch der Empfehlung des Freistaates Bayern, die der sogenannten „10-H-Regelung“ (10-fache Höhe der WEAs) folgen.

Infraschall ist Lärm den man nicht hört. Kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des gesamten Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen aussetzen. Die Themen Lärm und Immissionen werden hierzulande völlig unzureichend berücksichtigt und untersucht. Mit keiner Silbe gewürdigt werden z.B. die wichtigsten Erkenntnisse zum Infraschall, die bereits in der DIN 45680 zusammengefasst werden. Ebenfalls wird die „Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall“ (2014) nicht berücksichtigt.

Wollen Sie als unsere gewählten Vertreter tatsächlich die Gefahr eingehen, dass Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Warum nimmt man das in Kauf? Warum gefährdet man die eigenen Bürgerinnen und Bürger?

Würden Sie als Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall (kontinuierlich) beschallt werden?

Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  “Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen”, sagte Cameron.

Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

Wenn die Höhe der Windenergieanlage

  • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
  • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
  • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
  • größer als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen und warnen im zunehmenden Umfang vor den Gefahren durch Infraschall. Alle neueren Untersuchungen kommen zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt. In Kanada, USA, England, Australien und weitere Ländern beträgt der Mindestabstand 2.000 Meter und teilweise sogar deutlich mehr. Dies zeigt auf, dass in Deutschland das Problem komplett von der Politik auf Druck der Wind-Lobby ignoriert wird.

England und Dänemark aber auch andere Länder machen es – Sie nehmen die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wir hoffen, Sie sind in Eschweiler auch dazu bereit?

Ihr Auftrag als gewähltes Ratsmitglied ergibt sich aus dem Art.2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Staat hat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigem Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“. Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden.

Lässt die Kommune (die Ratsmitglieder) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, wird der staatliche Schutzauftrag verletzt und die Kommune die Verantwortlichen) können in der Folge haftbar gemacht werden.

Wollen Sie das wirklich? Wir als Bürgerinitiative appellieren an Sie und Ihre Verantwortung „Ihren Bürgerinnen und Bürgern“ gegenüber und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Abstimmung am 17.06.2016 im Rat der Stadt Eschweiler.

„Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR.“ Reinhold Messner

Wir hoffen auf diesem Weg alle politischen Ratsmitglieder des Eschweiler Stadtrats zu erreichen und jeden einzelnen vor der entsprechenden Abstimmung am kommenden Donnerstag über die Fakten zu informieren. So kann im Nachhinein keine der angeschriebenen Personen behaupten, dass man von den ganzen Hintergrunddetails keine Kenntnis gehabt hat.


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