Filmpost 25/2015: Offener Brief der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“

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In der heutigen Filmpost (Ausgabe 25/2015) wurde unser offener Brief veröffentlicht:

Eschweiler. Im März hat sich in Fronhoven/Neu-Lohn die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Der Hintergrund: Die Stadt Eschweiler möchte am nördlichen Rand des
Ortes elf Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von 180 bis zu 200 Metern errichten. Zudem sollen in direkter Nähe zum Blausteinsee zu den dort bestehenden Anlagen weiter vier
errichtet werden. Wie der Name der Initiative bereits vermuten lässt, richtet sie sich nicht generell gegen Windkraft, sondern fordert einen deutlich größeren Abstand der Anlagen zur
Wohnbebauung: 2000 statt der geplanten 600 Meter. Unter anderem befürchtet sie gesundheitliche Schäden durch Ultra- und Infraschall, Belästigung durch Betriebsgeräusche,
Schattenwurf, einen Wertverlust des Eigentums und die Gefährdung von Flora und Fauna, insbesondere Vögel. Nach einer Unterschriftensammlung und vielen Gesprächen, die die Initiative mit Politikern, der Stadtverwaltung und den Betreibern geführt hat, steht am Mittwoch, 17. Juni, ab 17.30 Uhr im Stadtrat die Abstimmung über die entsprechende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen,
„Nördlich Fronhoven“ an. Zuvor hat die Initiative einen offenen Brief an Bürgermeister Rudi
Bertram und den Beigeordneten Hermann Gödde formuliert, in dem sie „Fakten“ auflistet. Aufgrund der Fülle hier ein kurzer Auszug:
– Da die Stadt Eschweiler bereits 2 Windvorrangzonen für WEA („Halde Nierchen“ und „Nördlich Kraftwerk“) besitzt, ist die Ausweisung weiterer Vorrangzonen im Hinblick auf
§ 35 BauGB nicht erforderlich, um einen „Wildwuchs“ der Anlagen im Stadtgebiet zu verhindern. WEA dürfen bereits jetzt nur in den bisherigen Vorrangzonen errichtet werden.
– Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange
gegen die Ausweisung sprechen.
– Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) „dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen …“.
– Im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ wurden im Hinblick auf Brutvögel insgesamt 66 Vogelarten festgestellt, darunter sind 16 Arten, die in der ROTEN LISTE der in
NRW bestandgefährdeten Brutvogelarten geführt werden.
– Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen. Alle neueren Untersuchungen kommen
zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt.
– Seit Jahrzehnten umringt der Tagebau die Ortschaft mit allen dazugehörigen
Belastungen, wie Staub und Lärm.
– Die vorhandene Landstraße, die jetzige L11, wurde so nah an den Ort heran geplant, dass selbst die erneuerte Lärmschutzwand nicht vor Lärmemissionen schützt.
– Zusätzlich wird der Ort durch die große Aschedeponie bedrängt. Ausführliche Infos auf der
Internetseite der Bürgerinitiative: www.fronhoven.de

Eine digitale Version der Filmpost Ausgabe 25/2015 findet man unter folgendem Link:
http://www.filmpost.de/assets/files/filmpost/Filmpost_25_15.pdf

Auf Seite 28 ist der offene Brief der Bürgerinitiative abgedruckt bzw. zu finden.


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